Freistellung für die Jugendarbeit

Zeit für dein Ehrenamt

Für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit, den so genannten Jugendleiter:innen-Sonderurlaub in der Jugendarbeit ist eine Freistellung von der beruflichen Arbeit möglich.

Die "Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit" muss allerdings vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Um diese Frist gewährleisten zu können, sollte dein Antrag auf Freistellung sechs Wochen vor dem beantragten Zeitraum bei der BDKJ Diözesanstelle per Post oder per Mail eingegangen sein.

Das Formular für eine Beantragung einer "Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit" lässt sich inkl. der dazu gehörenden Richtlinien (im selben Dokument) herunterladen.

Falls du weitere Fragen haast, kannst du dich an die BDKJ-Diözesanstelle wenden.

BDKJ Diözesanstelle

BDKJ München und Freising

Preysingstr. 93
81667 München

info@bdkj.org

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